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Wir unterstützen Sie bei Ihrem Wechsel zu unserer Kanzlei!

Warum auch immer Sie einen Wechsel erwägen, wir freuen uns Sie als neuen Mandanten begrüßen zu dürfen. Und selbstverständlich unterstützen wir Sie bei Ihrem Wechsel!

Ein Wechsel ist gar nicht so kompliziert, wie Sie vielleicht denken. Dennoch gibt es einige Dinge, die Sie beachten sollten.
Vor allem für Unternehmen und Selbstständige ist ein nahtloser Übergang wichtig, damit Fristen eingehalten werden können, keine Unterlagen verloren gehen und keine unnötigen Kosten entstehen.

Das Wichtigste im Überblick:

Ist in Ihrem Steuerberatervertrag keine Kündigungsfrist vereinbart, ist eine Kündigung bei Ihrem aktuellen Steuerberater jederzeit möglich.

Auf Wunsch nehmen wir gerne Kontakt mit Ihrem bisherigen Steuerberater auf, klären mit ihm die Übernahme des Mandats und fordern alle Unterlagen der vergangenen Jahre an, die für unsere Arbeit relevant sind.

Bei einer privaten Steuererklärung benötigen wir Ihre letzte beim Finanzamt eingereichte Einkommenssteuererklärung sowie den danach erlassenen Steuerbescheid.

Bei Unternehmen, Selbstständigen und Freiberuflern benötigen wir allerdings weitere Unterlagen. Selbstverständlich ist dies je nach Beratungs- und Betreuungsumfang ein wenig unterschiedlich.
Benötigte Unterlagen können u.a. beispielsweise sein:

  • Jahreskonten
  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen
  • Summen- und Saldenliste
  • Aufstellung offener Posten
  • Jahresabschlüsse
  • Finanz- und Lohnbuchhaltung
  • Auflistung des Bestandes von aktuellem Vermögen und der Schulden
  • Aufstellung des Anlagevermögens

Normalerweise besteht zwischen den Steuerkanzleien ein Mandantenübertrag, bei dem der bisherige Steuerberater alle vorhandenen und erforderlichen Daten des Mandanten an den neuen Berater übermittelt – wir setzen uns gerne mit Ihrem Steuerberater in Verbindung und leiten alles Erforderliche in die Wege.
Allerdings kann der Kollege die Übertragung verweigern, sollten Ihrerseits Gebührenrechnungen nicht beglichen worden sein.

Wir informieren das Finanzamt über Ihren Steuerberaterwechsel, in dem wir eine neue Vollmacht einreichen. Die Vollmacht des bisherigen Steuerberaters erlischt automatisch.

Sollte der bisherige Steuerberater Unterlagen zurückbehalten und es dadurch zu Verzögerungen kommen, haben wir die Möglichkeit entsprechend eine Fristverlängerung bei den Finanzbehörden zu beantragen.

Warum Steuerkanzlei Panholzer?

Als Steuerberater an Ihrer Seite sind wir Ihr verlässlicher Partner auf Augenhöhe, der Ihnen hilft, komplizierte steuerliche Sachverhalte zu verstehen, deren Vorteile für Sie zu erkennen und diese zu nutzen. Wir sprechen Ihre Sprache, klar, verständlich, eindeutig und erklären komplexe Sachverhalte möglichst einfach und klar.
Egal ob Privatperson oder Unternehmen – gerne erörtern wir gemeinsam mit Ihnen in einem unverbindlichen Erstgespräch wo und wie wir Sie bestmöglich unterstützen können.

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